COVID-19-Lieferungen

Gespeichert in: Champagner | 0

COVID-19-INFORMATIONEN:

Wir bereiten Sie weiterhin vor aber wir passen uns an diese außergewöhnliche Covid-19-Situation an. Daher werden unsere Sendungen ganz normal abgewickelt (Hauszustellung, Paketweiterleitung oder durch unseren eigenen Zustelldienst).

Beachten Sie jedoch, dass es zu Verzögerungen kommen kann und unsere Lieferzeiten etwas länger sein können. Die zusätzliche Arbeitsbelastung unserer Transportpartner ist Ursache für mögliche Verzögerungen. Sie bemühen sich jedoch, Ihnen so schnell wie möglich zu liefern.

Passen Sie auf sich und Ihre Lieben auf, wir kümmern uns um Ihre Bestellung.

Das Team Champagne Claude PERRARD

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Regierungsmaßnahmen:

Seit der Gesundheitskrise durch das Coronavirus (Covid-19) hat das Einkaufen im Internet wieder an Interesse gewonnen. Im Rahmen des EngeDie Regierung hat weitere Maßnahmen ergriffen, um das Kontaktrisiko bei der Lieferung von Fernverkäufen weiter zu begrenzen. Unabhängig davon, ob es sich um die Entfernung des Pakets oder die Lieferung handelt, werden die Transportunternehmen alle Anstrengungen unternehmen, um eine mögliche Kontamination zwischen Personen zu begrenzen.

Um Streitigkeiten einzuschränken, hat die Regierung gerade die Regeln geändert. Artikel 22 des Dekrets vom 29. Oktober 2020 sieht vor, dass Kunden von nun an bis zum nächsten Morgen Zeit haben, eine Beschwerde einzureichen.

Konkret gilt: Wenn der Kunde feststellt, dass das Paket, das er am Montag um 9 Uhr morgens erhalten hat, Gegenstand einer Reklamation ist, muss er den Verkäufer vor Mittag des nächsten Tages benachrichtigen. Wenn er am Freitag eine Anomalie in der von ihm aufgegebenen Bestellung feststellt, kann er diese bis zum Mittag des darauffolgenden Montags behalten.

Aus diesem Grund ist es am besten, den Händler zeitnah per E-Mail zu benachrichtigen. Diese neue Verordnung ist von öffentlicher Ordnung, auch wenn die Verordnung nicht in ihr enthalten ist Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Kein Händler kommt daher daran vorbei. Es bleibt abzuwarten, wie Fachleute diese Maßnahme anwenden werden, insbesondere wenn der Händler im Ausland ansässig ist.

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